Gemeindewahlen 2024
Am 22. September 2024 und, im Falle eines zweiten Wahlganges, am 24. November 2024 finden die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt. Diese richten sich nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen vom 5. Dezember 2018 (WaG; sGS 125.3) und finden an der Urne statt. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und Unterlagen zu den Gemeindewahlen 2024.
Gemeindebehörden
An der Urne zu wählen (vgl. Art. 8 Gemeindeordnung; GO) sind:
- Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident
- Schulratspräsidentin oder Schulratspräsident
- restliche fünf Mitglieder des Gemeinderates
- restliche vier Mitglieder des Schulrates
- fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
Termine
1. Wahlgang: Sonntag, 22. September 2024 | |
Dienstag, 23. April 2024 | Fristbeginn Einreichung Wahlvorschläge |
Freitag, 5. Juli 2024, 12.00 Uhr | Fristablauf Einreichung Wahlvorschläge |
Montag, 8. Juli 2024 | Fristablauf Prüfung Wahlvorschläge |
Freitag, 30. August 2024 | Fristablauf Zustellung Stimmmaterial |
2. Wahlgang: Sonntag, 24. November 2024 | |
Dienstag, 24. September 2024 | Fristbeginn Einreichung Wahlvorschläge |
Montag, 30. September 2024, 12.00 Uhr | Fristablauf Einreichung Wahlvorschläge |
Dienstag, 1. Oktober 2024 |
Fristablauf Prüfung Wahlvorschläge Entscheid Zustandekommen stille Wahl |
Donnerstag, 31. Oktober 2024 | Fristablauf Zustellung Stimmmaterial |
Wahlvorschläge
Für diese Wahlen können Wahlvorschläge eingereicht werden. Für den ersten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am Freitag, 5. Juli 2024 um 12.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.
Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie:
- unterzeichnet sind von wenigstens 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises;
- höchstens gleich viele Namen von Kandidierenden enthalten, als Mandate zu vergeben sind;
- den Namen jeder kandidierenden Person nur einmal enthalten;
- ausschliesslich Namen von wählbaren Kandidierenden enthalten;
- ausschliesslich Namen von Kandidierenden enthalten, die der Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.
Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Eine vorgeschlagene Person kann vor Ablauf der Einreichefrist schriftlich erklären, dass sie die Kandidatur zurückzieht.
Formulare
Die Sekretariatsdienste stellen ab sofort die Formulare für Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen sowie ein Merkblatt zur Verfügung. Die Formulare und das Merkblatt können bei den Sekretariatsdiensten bestellt werden (Tel. 081 303 49 50 / info@badragaz.ch) oder nachfolgend als PDF-Dateien heruntergeladen werden.