Erneuerung Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung
Gemeinde Bad Ragaz
Wahl des Nachführungsgeometers für die amtliche Vermessung der Gemeinde Bad Ragaz
Aufgrund der 2019 revidierten Vermessungsverordnung (VermV, sGS 760.12) ist die Gemeinde verpflichtet, den bestehenden Nachführungsvertrag zu erneuern. Gemäss Art. 31 Abs. 1 der VermV beauftragt die politische Gemeinde ein privates Ingenieurbüro mit der Ausführung der Nachführungsarbeiten der amtlichen Vermessung.
Der Gemeinderat Bad Ragaz hat auf Basis von Art. 45 Abs. 2 VAV (SR 211.432.2) als Nachführungsgeometer für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung ab 1. Januar 2025 Herrn Matthias Kreis von der Kreis AG Sargans, Ingenieur- und Vermessungsbüro, Kantonsschulweg 12, 7320 Sargans, gewählt.
Gegen diese Wahl kann innert 14 Tagen seit der Publikation schriftlich Einsprache bei der Gemeinde erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
7310 Bad Ragaz, 20. November 2024
Gemeinderat Bad Ragaz