Phase ll: Kommunaler Richtplan
Am 9. Dezember 2025 hat der Gemeinderat Bad Ragaz den Kommunalen Richtplan nach einem vorausgegangenen, längeren Planungsprozess erlassen. Dieser ist behörden- nicht aber grundeigentümerverbindlich. Die Gemeinde Bad Ragaz befasst sich nun aufbauend auf dem erlassenen Kommunalen Richtplan in den Jahren 2026 und 2027 mit der Ausarbeitung des Rahmennutzungsplanes und der Teilrevision der Schutzverordnung. Beim Rahmennutzungsplan handelt es sich um das Baureglement mit den künftigen, kommunalen Bauvorschriften und dem Zonenplan der Gemeinde Bad Ragaz, welche grundeigentümerverbindlich sind. Die Bevölkerung wird in diese Phase ebenfalls wieder miteinbezogen.
Rückblick Phase I «Konzeptes / Innenentwicklungsstrategie und Quartiersteckbriefe»:
Der Gemeinderat gab am 9. Mai 2023 die Entwürfe des räumlichen Konzeptes / Innenentwicklungsstrategie sowie die 15 Quartiersteckbriefe für eine öffentliche Mitwirkung frei. Der Mitwirkungsauflage vorangestellt erfolgte am 30. August 2023 eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung, an der über die Arbeiten und die einzelnen Schritte der Ortsplanungsrevision informiert wurde. Die Mitwirkung für die Bevölkerung zu den Entwurfsunterlagen der Phase I der Ortsplanungsrevision fand vom 11. September bis 13. Oktober 2023 statt. Innerhalb der Mitwirkungsfrist sind beim Gemeinderat (via elektronische Mitwirkungsplattform resp. schriftlich) 40 Rückmeldungen von 19 Einzelpersonen oder Organisationen eingereicht worden. Die Eingaben wurden durch die eingesetzte Ortsplanungskommission sorgfältig geprüft, vorberaten und dem Gemeinderat zur abschliessenden Behandlung übergeben. Der Gemeinderat verabschiedete die Mitwirkungsantworten sowie das nach erfolgter Mitwirkung angepasste «Räumliche Konzept / Strategie Siedlungsentwicklung nach innen» sowie die Quartiersteckbriefe am 23. Januar 2024. Diese Unterlagen bzw. Planungsmittel dienen anschliessend der Behörde als Grundlage für die Phase II (kommunale Richtplanung) und die Phase III (Nutzungsplanung).
Abschluss Phase II «Kommunaler Richtplan» 2025:
Der Richtplan der Gemeinde dient dazu, Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung sowie den geplanten Infrastrukturausbau in ihrem Gebiet für einen längeren Zeitraum aufeinander abzustimmen. Der kommunale Richtplan ist für die Gemeinde Bad Ragaz als Planungsträgerin damit ein zentrales strategisches Führungs- und Koordinationsinstrument, das die angestrebte räumliche Entwicklung für die nächsten 25 Jahre aufzeigt. Der Gemeinderat gab am 21. Oktober 2024 die Entwürfe des Kommunalen Richtplanes für die öffentliche Mitwirkung frei. Vorgängig zur Mitwirkungsauflage erfolgte am 6. November 2024 eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung, an der über die Arbeiten zum Kommunalen Richtplan informiert wurde. Die Mitwirkung für die Bevölkerung zu diesen Entwurfsunterlagen der Phase II der Ortsplanungsrevision fand vom 7. November bis 12. Januar 2025 statt. Innerhalb der Mitwirkungsfrist sind beim Gemeinderat 95 Anträge von 16 Mitwirkenden eingereicht worden. Die Anhörung des Kantons zum Kommunalen Richtplan erfolgte parallel zum Mitwirkungsverfahren. Die Eingaben wurden durch die eingesetzte Ortsplanungskommission sorgfältig geprüft und vorberaten und dem Gemeinderat zur abschliessenden Behandlung übergeben. Der Gemeinderat verabschiedete die Mitwirkungsantworten sowie den nach erfolgter Mitwirkung angepassten «Kommunalen Richtplan» am 9. Dezember 2025.
Richtplankarte Siedlung 1-5000
Ausblick Phase III «Rahmennutzungsplan / Teilrevision Schutzverordnung»:
Der Abschluss der Phase II des Kommunalen Richtplanes bedeutet gleichzeitig den Startschuss für die Aufnahme der Arbeiten zu der Phase III der Ortsplanungsrevision. In dieser wird der Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) sowie die Teilrevision der Schutzverordnung (Ortsbildschutzgebiete) in den kommenden Jahren 2026 und 2027 erarbeitet. Mit der Revision der Nutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) erfolgt schliesslich die grundeigentümerverbindliche Umsetzung der Richtplaninhalte.
Die Bevölkerung erhält auch in der Phase III die Möglichkeit, sich im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zu den erarbeiteten Entwurfsunterlagen einzubringen.
Dokumente
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| 1_Bad_Ragaz_Richtplankarte_Siedlung_1-5000 (PDF, 5.27 MB) | Download | 0 | 1_Bad_Ragaz_Richtplankarte_Siedlung_1-5000 |
| 1_Bad_Ragaz_Richtplankarte_Verkehr_1-5000 (PDF, 5.18 MB) | Download | 1 | 1_Bad_Ragaz_Richtplankarte_Verkehr_1-5000 |
| 2_Bad_Ragaz_Kommunaler_Richtplan_Erlass (PDF, 17.09 MB) | Download | 2 | 2_Bad_Ragaz_Kommunaler_Richtplan_Erlass |
| 3_0_Bad_Ragaz_Planungsbericht_Richtplan (PDF, 3.06 MB) | Download | 3 | 3_0_Bad_Ragaz_Planungsbericht_Richtplan |