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Gemeinde Bad Ragaz

Rathausplatz 2
7310 Bad Ragaz

Tel 081 303 49 49
E-Mail: info@badragaz.ch
www.badragaz.ch

Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr
Freitag
07.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)

Herzlich willkommen im Rathaus Bad Ragaz!

Inhalt

Ortsplanungsrevision

Einleitung
Am 1. Oktober 2017 wurde im Kanton St. Gallen das neue Planung- und Baugesetz (PBG) in Vollzug gesetzt. Gemäss Art. 175 Abs. PBG sind Zonenpläne und Baureglemente innert zehn Jahren seit Vollzugbeginn des PBG an das neue Recht anzupassen. Aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Neuerungen erfordert dies eine Gesamtrevision der Ortsplanung.
 
Die Ortsplanung umfasst die Instrumente zur Steuerung der Siedlungsentwicklung der Gemeinde Bad Ragaz. Sie gehört zu den wichtigsten strategischen Aufgaben des Gemeinderats. Die Ortsplanungsinstrumente bilden die Grundlagen der räumlichen Entwicklung der Gemeinde für die kommenden 15 bis 25 Jahre.

Eine Ortsplanungsrevision beinhaltet zahlreiche Instrumente, welche vorgegeben sind und sinnvollerweise Schritt für Schritt erarbeitet werden. Die Bevölkerung ist in den komplexen Prozess miteinzubeziehen (Mitwirkung). Die einzelnen zu durchlaufenden Schritte oder auch Phasen einer Ortsplanungsrevision sehen vereinfacht und bildlich dargestellt wie folgt aus:
   
Phase I

Phase I

 

 

 

 

 

 

Phase II

Phase ll

 

 

 

 

 

 

Phase lll

Phase lll