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Gemeinde Bad Ragaz

Rathausplatz 2
7310 Bad Ragaz

Tel 081 303 49 49
E-Mail: info@badragaz.ch
www.badragaz.ch

Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr
Freitag
07.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)

Herzlich willkommen im Rathaus Bad Ragaz!

Inhalt

Bekanntmachung Baugesuch (Art. 139 Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1)


Bauvorhaben  
Bauherrschaft FEMO Eigentümerschaft, p.A. FEBI Energieberatung Architektur,
Herrengasse 8, 8880 Walenstadt
Grundeigentümer Hans und Claudia Mohr, Schulhausgasse 10, 8880 Walenstadt
Hubert und Marianne Fehr, Dorfhaldenstrasse 30, 8880 Walenstadt
Projektverfasser FEMO Eigentümerschaft, p.A. FEBI Energieberatung Architektur,
Herrengasse 8, 8880 Walenstadt
Bauvorhaben Energetische Flachdachsanierung (Dachranderhöhung 25 cm)
Neubau PV-Anlage 41.76 kWp
Standort Parz. Nr. 1472, Pizolstrasse 11 
Auflage 20. November 2024 bis 3. Dezember 2024

                                                                                                       

Baugesuch und Gesuchunterlagen können während der Auflagefrist im Rathaus Bad Ragaz, 2. OG, Zimmer 209, eingesehen werden.

Einsprachen 
Öffentlich- und/oder privatrechtliche Einsprachen sind gemäss Art. 153 PBG, Art. 154 PBG und Art. 155 PBG innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Bad Ragaz einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Es ist ausdrücklich zu erklären, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Einsprache, eine privatrechtliche Einsprache nach Art. 684 ZGB oder um eine übrige privatrechtliche Einsprache handelt.