Öffentliche Mitwirkung Sondernutzungsplan Büntliweg
Gemeinde Bad Ragaz
Öffentliche Mitwirkung Sondernutzungsplan Büntliweg
Der Sondernutzungsplan Büntliweg hat zum Ziel, in Abweichung zur Regelbauweise die baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Überbauung der Grundstücke Nr. 347, 351 und Nr. 352 in der Wohnzone W3 zu regeln. Die hinreichende öffentlich-rechtliche Erschliessung der Grundstücke via den Büntliweg, erfolgte bereits in einem gesonderten Strassenplanverfahren. Der entsprechende Erlass ist rechtskräftig.
Bevor der Sondernutzungsplan Büntliweg öffentlich aufgelegt wird, gibt der Gemeinderat gestützt auf Artikel 4 des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) in Verbindung mit Artikel 34 Absatz 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; sGS 731.1) der Bevölkerung die Möglichkeit, in die aktuellen Planungsentwürfe des Sondernutzungsplanes Büntliweg Einsicht zu nehmen. Die öffentliche Mitwirkung findet online (mitwirkung-badragaz.ch) und mittels Planauflage im Rathaus Bad Ragaz, Gang 2. Obergeschoss statt.
Das Mitwirkungsverfahren dauert von Dienstag, 14. Januar 2025 bis Mittwoch, 12. Februar 2025. Die dazu notwendigen Informationen und der Zugang zur E-Mitwirkung werden ab 14. Januar 2025 auf der Webseite der Gemeinde Bad Ragaz (https://mitwirkung-badragaz.ch/) aufgeschaltet. Die E-Mitwirkung ermöglicht eine digitale Rückmeldung auf eine schnelle, einfache und sichere Weise. Während des Mitwirkungszeitraums sind weiterhin auch schriftliche Rückmeldungen (Antrag mit Begründung) an den Gemeinderat Bad Ragaz möglich (Gemeinderat, Rathausplatz 2, 7310 Bad Ragaz).
Der Gemeinderat