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Gemeinde Bad Ragaz

Rathausplatz 2
7310 Bad Ragaz

Tel 081 303 49 49
E-Mail: info@badragaz.ch
www.badragaz.ch

Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr
Freitag
07.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)

Herzlich willkommen im Rathaus Bad Ragaz!

Inhalt

Einladung zur Bürgerversammlung 2025

13. Februar 2025

Gemeinde Bad Ragaz

Einladung zur Bürgerversammlung 2025

Freitag, 28. März 2025, 20.00 Uhr, Sporthalle Badrieb, Badriebweg, Bad Ragaz
(Einlass ab 19.30 Uhr)
    
Traktanden

Ab ca. 19.30 Uhr Einstimmung mit der Musikgesellschaft Harmonie Bad Ragaz

1. Jahresrechnung 2024 (Antrag der Geschäftsprüfungskommission)
2. Budget und Steuerfuss 2025 (Antrag des Gemeinderates)
3. Allgemeine Umfrage

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Bad Ragaz wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von Gesetzes wegen von der Teilnahme ausgeschlossen sind.
  
Stimmrechtsausweise

Allfällige fehlende Stimmrechtsausweise sind bis spätestens am Freitag, 28. März 2025, bis 14.00 Uhr, beim Einwohneramt zu verlangen.

Als Stimmrechtsausweis gilt die durch die Post separat zugestellte Karte. Diese ist beim Eintritt in das Mehrzweckgebäude den Stimmenzählern abzugeben. Ohne den Stimmrechtsausweis können Sie an der Bürgerversammlung nur passiv teilnehmen.

Die Jahresrechnung wird per Post bis spätestens am 14. März 2025 zugestellt. Die detaillierte Jahresrechnung kann ab Freitag, 14. März 2025 bei den Finanzdiensten im Rathaus eingesehen oder angefordert werden (Büro 107, Telefon 081 303 49 30).

Das Protokoll über die Bürgerversammlung liegt vom 14. April 2025 bis 28. April 2025 öffentlich auf. Es kann während den Schalteröffnungsstunden bei der Gemeinderatskanzlei eingesehen werden (Büro Nr. 204). Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim Departement des Innern Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.
  
Der Gemeinderat