Bekanntmachung Baugesuch (Art. 139 Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1)
Bauvorhaben
Bauherrschaft
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Grundeigentümer
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Projektverfasser
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Bauvorhaben
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Standort
Parz. Nr.
Auflage
Baugesuch und Gesuchunterlagen können während der Auflagefrist im Rathaus Bad Ragaz, 2. OG, Zimmer 209, eingesehen werden.
Einsprachen Öffentlich- und/oder privatrechtliche Einsprachen sind gemäss Art. 153 PBG, Art. 154 PBG und Art. 155 PBG innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Bad Ragaz einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Es ist ausdrücklich zu erklären, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Einsprache, eine privatrechtliche Einsprache nach Art. 684 ZGB oder um eine übrige privatrechtliche Einsprache handelt.
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