Volksabstimmung bzw. Gemeindewahlen vom 22. September 2024
Gemeinde Bad Ragaz
Volksabstimmung vom 22. September 2024
Eidgenössische Volksabstimmung
über folgende Vorlagen:
- Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» (BBl 2024 28)
- Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) (BBl 2023 785).
Kommunale Wahlen
- Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025 – 2028
Urnenöffnungszeiten
Sonntag, 22. September 2024, Rathaus, 09.00 bis 10.30 Uhr
oder am Mittwoch, Donnerstag oder Freitag vor dem Abstimmungssonntag während den ordentlichen Büroöffnungszeiten beim Einwohneramt.
Stimmberechtigt sind die in der Gemeinde wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr erreicht haben und nicht aus besonderen Gründen von der Stimmberechtigung ausgeschlossen sind (Art. 369 ZGB). Fehlende Stimmunterlagen können während der Bürozeit bis Freitag, 20. September 2024, beim Einwohneramt bezogen werden.
Briefliche Stimmabgabe
Wo
Von jedem beliebigen Ort in der Schweiz aus. Das Zustellkuvert ist frühzeitig, das heisst, spätestens jeweils am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag, der Post portofrei zu übergeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einzulegen oder den Stimmenzählern an der Urne abzugeben.
Wann
Sofort nach Erhalt des Abstimmungsmaterials. Das Zustellkuvert muss spätestens am Abstimmungssonntag bis 10.30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
Wie
Auf dem Stimmrechtsausweis ist eine vorgedruckte Erklärung, die besagt, dass die briefliche Stimmabgabe dem Willen des Stimmberechtigten entspricht. Diese Erklärung muss eigenhändig unterschrieben sein, damit die Stimmabgabe gültig ist.
Die Stimmzettel (alle) sind in das beigelegte, neutrale Kuvert zu legen. Das Kuvert ist zu verschliessen. In das mit dem Abstimmungsmaterial erhaltene Fensterkuvert sind einzulegen (siehe auch Anleitung für die Stimmabgabe):
- das verschlossene, neutrale Kuvert mit den Stimmzetteln (alle Stimmzettel in das gleiche Kuvert)
- der Stimmrechtsausweis (Unterschrift nicht vergessen / Stimmausweis wenden, siehe Pfeil)