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Gemeinde Bad Ragaz

Rathausplatz 2
7310 Bad Ragaz

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Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr
Freitag
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Inhalt

Volksabstimmung und Kommunale Gesamterneuerungswahlen vom 24. November 2024

23. September 2024

Gemeinde Bad Ragaz
  
Volksabstimmung vom 24. November 2024

Eidgenössische Volksabstimmung

über folgende Vorlagen:

  • Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (BBl 2023 2302)
  • Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) (BBl 2023 2288)
  • Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) (BBl 2023 2291)
  • Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) (BBl 2024 31).

Kantonale Volksabstimmung
über folgende Vorlagen:

  • VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten)
  • Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege.
  • XXII. Nachtrag zum Steuergesetz (Erhöhung des Fahrkostenabzugs)

Kommunale Wahlen
Da bei den Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden vom 22. September 2024 nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten das absolute Mehr erreichten, ist für folgende Sitze ein zweiter Wahlgang durchzuführen:

  • Erneuerungswahl Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident
  • Erneuerungswahl zweier Mitglieder des Gemeinderates
  • Erneuerungswahl eines Mitglieds des Schulrates
  • Erneuerungswahl zweier Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

Einreichung Wahlvorschläge
Für den zweiten Wahlgang können Wahlvorschläge eingereicht werden. Diese müssen bis spätestens am Montag, 30. September 2024 um 12.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt für die Wahrung der Einreichefrist nicht.
  
Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie (Art. 24 WAG; sGS 125.3):

  • unterzeichnet sind von wenigstens 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises
  • höchstens gleich viele Namen von Kandidierenden enthalten, als Mandate zu vergeben sind
  • den Namen jeder kandidierenden Person nur einmal enthalten
  • ausschliesslich Namen von wählbaren Kandidierenden enthalten
  • ausschliesslich Namen von Kandidierenden enthalten, welche der Kandidatur schriftlich zugestimmt haben

Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Eine vorgeschlagene Person kann vor Ablauf der Einreichefrist schriftlich erklären, dass sie die Kandidatur zurückzieht.
  
Die Formulare für die Wahlvorschläge können ab sofort bei der Gemeinderatskanzlei bezogen oder bestellt sowie von der Gemeindewebseite heruntergeladen werden.
 
Stille Wahl

Im zweiten Wahlgang ist für die Wahl der Gemeindebehörden eine stille Wahl möglich. Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen von Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Über das Zustandekommen der stillen Wahl entscheidet die Gemeinderatskanzlei. Der Entscheid wird am 3. Oktober 2024 amtlich bekanntgemacht.
  
Urnenöffnungszeiten

Sonntag, 24. November 2024, Rathaus, 09.00 bis 10.30 Uhr

oder am Mittwoch, Donnerstag oder Freitag vor dem Abstimmungssonntag während den ordentlichen Büroöffnungszeiten beim Einwohneramt.
 
Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind die in der Gemeinde wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr erreicht haben und nicht aus besonderen Gründen von der Stimmberechtigung ausgeschlossen sind (Art. 369 ZGB). Fehlende Stimmunterlagen können während der Bürozeit bis Freitag, 22. September 2024, beim Einwohneramt bezogen werden.
 
Briefliche Stimmabgabe
  
Wo
Von jedem beliebigen Ort in der Schweiz aus. Das Zustellkuvert ist frühzeitig, das heisst, spätestens jeweils am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag, der Post portofrei zu übergeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einzulegen oder den Stimmenzählern an der Urne abzugeben.
  
Wann
Sofort nach Erhalt des Abstimmungsmaterials. Das Zustellkuvert muss spätestens am Abstimmungssonntag bis 10.30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
 
Wie
Auf dem Stimmrechtsausweis ist eine vorgedruckte Erklärung, die besagt, dass die briefliche Stimmabgabe dem Willen des Stimmberechtigten entspricht. Diese Erklärung muss eigenhändig unterschrieben sein, damit die Stimmabgabe gültig ist.
  
Die Stimmzettel (alle) sind in das beigelegte, neutrale Kuvert zu legen. Das Kuvert ist zu verschliessen. In das mit dem Abstimmungsmaterial erhaltene Fensterkuvert sind einzulegen (siehe auch Anleitung für die Stimmabgabe):

  • das verschlossene, neutrale Kuvert mit den Stimmzetteln (alle Stimmzettel in das gleiche Kuvert)
  • der Stimmrechtsausweis (Unterschrift nicht vergessen / Stimmausweis wenden, siehe Pfeil)

Zugehörige Objekte

Name
Formular Wahlvorschlag Gemeindepräsidium (2. Wahlgang) (PDF, 60.51 kB) Download 0 Formular Wahlvorschlag Gemeindepräsidium (2. Wahlgang)
Formular Wahlvorschlag Mitglied des Gemeinderates (2. Wahlgang) (PDF, 61.69 kB) Download 1 Formular Wahlvorschlag Mitglied des Gemeinderates (2. Wahlgang)
Formular Wahlvorschlag Mitglied des Schulrates (2. Wahlgang) (PDF, 60.66 kB) Download 2 Formular Wahlvorschlag Mitglied des Schulrates (2. Wahlgang)
Formular Wahlvorschlag Mitglied der Geschäftsprüfungskommission (2. Wahlgang) (PDF, 61.79 kB) Download 3 Formular Wahlvorschlag Mitglied der Geschäftsprüfungskommission (2. Wahlgang)