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Gemeinde Bad Ragaz

Rathausplatz 2
7310 Bad Ragaz

Tel 081 303 49 49
E-Mail: info@badragaz.ch
www.badragaz.ch

Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr und 13.45 - 18.00 Uhr
Freitag
07.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)

Herzlich willkommen im Rathaus Bad Ragaz!

Inhalt

Volksabstimmung vom 9. Februar 2025

23. Januar 2025

Gemeinde Bad Ragaz

Volksabstimmung vom 9. Februar 2025
  
Eidgenössische Volksabstimmung
über folgende Vorlage:

  • Volksinitiative vom 21. Februar 2023 «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»

Urnenöffnungszeiten
Sonntag, 9. Februar 2025, Rathaus, 09.00 bis 10.30 Uhr

oder am Mittwoch, Donnerstag oder Freitag vor dem Abstimmungssonntag während den ordentlichen Büroöffnungszeiten beim Einwohneramt.

Stimmberechtigt sind die in der Gemeinde wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr erreicht haben und nicht aus besonderen Gründen von der Stimmberechtigung ausgeschlossen sind (Art. 369 ZGB). Fehlende Stimmunterlagen können während der Bürozeit bis Donnerstag, 6. Februar 2025 beim Einwohneramt bezogen werden. Am Freitag, 7. Februar 2025 können noch fehlende Stimmunterlagen von 07.00 bis 14.00 Uhr über folgende Telefonnummer bei der Gemeinderatskanzlei angefordert werden: Tel. 081 303 49 51
  
Briefliche Stimmabgabe

Wo
Von jedem beliebigen Ort in der Schweiz aus. Das Zustellkuvert ist frühzeitig, das heisst, spätestens jeweils am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag, der Post portofrei zu übergeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einzulegen oder den Stimmenzählern an der Urne abzugeben.

Wann
Sofort nach Erhalt des Abstimmungsmaterials. Das Zustellkuvert muss spätestens am Abstimmungssonntag bis 10.30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.

Wie
Auf dem Stimmrechtdsausweis ist eine vorgedruckte Erklärung, die besagt, dass die briefliche Stimmabgabe dem Willen des Stimmberechtigten entspricht. Diese Erklärung muss eigenhändig unterschrieben sein, damit die Stimmabgabe gültig ist.
   
Die Stimmzettel (alle) sind in das beigelegte, neutrale Kuvert zu legen. Das Kuvert ist zu verschliessen. In das mit dem Abstimmungsmaterial erhaltene Fensterkuvert sind einzulegen:

  • das verschlossene, neutrale Kuvert mit den Stimmzetteln (alle Stimmzettel in das gleiche Kuvert);
  • der Stimmrechtsausweis (Unterschrift nicht vergessen / Stimmausweis wenden, siehe Pfeil).