Öffentliche Mitwirkung betr. Sondernutzungsplan Golfplatz
Gemeinde Bad Ragaz
Öffentliche Mitwirkung Sondernutzungsplan Golfplatz
Der Sondernutzungsplan Golfplatz bezweckt die Schaffung der nutzungsplanerischen Grundlage für die Sanierung des bestehenden 18-Loch Golfplatzes Bad Ragaz unter Berücksichtigung der bestmöglichen Einfügung ins Landschaftsbild und dem Erhalt der ökologischen Qualitäten des Gebiets.
Bevor der Sondernutzungsplan Golfplatz öffentlich aufgelegt wird, gibt der Gemeinderat gestützt auf Artikel 4 des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) in Verbindung mit Artikel 34 Absatz 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; sGS 731.1) der Bevölkerung die Möglichkeit, in die aktuellen Planungsentwürfe des Sondernutzungsplanes Golfplatz Einsicht zu nehmen. Die öffentliche Mitwirkung findet online (mitwirkung-badragaz.ch) und mittels Planauflage im Rathaus Bad Ragaz, Gang 2. Obergeschoss statt.
Das Mitwirkungsverfahren dauert von Donnerstag, 17. April 2025 bis Freitag, 16. Mai 2025. Die dazu notwendigen Informationen und der Zugang zur E-Mitwirkung werden ab 17. April 2025 auf der Webseite der Gemeinde Bad Ragaz (https://mitwirkung-badragaz.ch/) aufgeschaltet. Die E-Mitwirkung ermöglicht eine digitale Rückmeldung auf eine schnelle, einfache und sichere Weise. Während des Mitwirkungszeitraums sind weiterhin auch schriftliche Rückmeldungen (Antrag mit Begründung) an den Gemeinderat Bad Ragaz möglich (Gemeinderat, Rathausplatz 2, 7310 Bad Ragaz).
Der Gemeinderat