Die Ragazer als Leibeigene der Abtei Pfäfers
Das Kloster Pfäfers unterstand den Regeln des Heiligen Benedikt, dessen Klosterstruktur sich durch Zurückhaltung, Diskretion und Masshalten auszeichnete. Immer mehr adlige Mönche traten ins Kloster Pfäfers ein. Die romanischen und später auch deutschstämmigen Äbte leiteten nicht nur das Kloster, sondern herrschten auch über die Bewohner der Region, die sogenannten Gotteshausleute. Sie hatten den Status von Leibeigenen und standen unter der Obrigkeit der Abtei. Die Abtei Pfäfers war auch wichtigster Grundbesitzer in und um Ragaz. Einmal im Jahr fand das klösterliche Maiengericht statt.
1483 wurde Ragaz Teil der Gemeinen Herrschaft Sargans der sieben Alten Orte und damit eidgenössisch. Trotzdem verblieben die niedrigen Gerichtsrechte bei der Abtei Pfäfers. Die folgenden Jahre waren geprägt durch die im zweijährigen Turnus wechselnden eidgenössischen Landvögte auf dem Schloss Sargans, die häufig in die eigene Tasche wirtschafteten. Einzig die Äbte von Pfäfers investierten in das Sarganserland, das wirtschaftlich gesehen eher eine kleine Rolle spielte.
Quelle
Ragazetta spezial 1 / Oktober 2002